FG Kommentierung: Abzugsbeschränkung bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist unter Betriebsstätte abweichend von § 12 AO der Ort zu verstehen, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden. Hieran hat sich durch die Neuregelung es Reisekostenrechts ab VZ 2014 nichts geändert.
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