FG Kommentierung: Antrag auf schlichte Änderung in Schätzungsfällen
Stellt die Steuerpflichtige vor Ablauf der Klagefrist einen hinreichend konkretisierten Antrag auf schlichte Änderung, ist das Finanzamt im Rahmen seiner Ermessensausübung in der Regel zur Durchführung der Änderung verpflichtet.
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