FG Kommentierung: Arbeitslohn setzt kein zivilrechtlich wirksames Dienstverhältnis voraus
Entpuppt sich ein Arbeitsverhältnis zivilrechtlich als unwirksam, stellen die zwischen den (vermeintlichen) Arbeitsparteien zuvor gezahlten Gelder weiterhin steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
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