FG Kommentierung: Aufwendungen für Promotionsvermittlung nicht als Werbungskosten abziehbar
Auch der Erwerb eines ausländischen universitären Titels kann ausschließlich beruflich veranlasst sein, da ein so erworbener Titel objektiv geeignet ist, das berufliche Fortkommen zu begünstigen. Dagegen sind Kosten für die Promotionsvermittlung steuerlich nicht abziehbar.
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