FG Kommentierung: Außerhalb der Praxiszeiten genutztes häusliches Arbeitszimmer
Verfügt ein Selbstständiger in seiner Praxis über einen Schreibtischarbeitsplatz kann ein häusliches Arbeitszimmer dann beschränkt abziehbar sein, wenn die Praxisräume für die Erledigung von Büroarbeiten nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind.
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