FG Kommentierung: Doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten
Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt. Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben der Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führen dabei nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes.
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