FG Kommentierung: Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwand auch im „Wegverlegungsfall“
Bei Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort, dürfen für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen abgezogen werden. Die Dreimonatsfrist für längerfristige Tätigkeiten beginnt mit der Umwidmung der Wohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung.
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