FG Kommentierung: Edelmetall-Pensionsgeschäfte führen zu sonstigen Einkünften
Das FG Köln entschied, dass ein Kapitalanleger sonstige Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) erzielt, wenn er seine Edelmetallbestände zeitweise auf Banken überträgt und zu einem von vornherein festgelegten Rückkaufpreis zurückerwirbt. Interessant sind die Aussagen des Gerichts zum Zeitpunkt der Währungsumrechnung (US-Dollar/EUR).
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