FG Kommentierung: Eigener Hausstand als Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung
Auch ein lediger Arbeitnehmer kann gemeinsam mit seinen Eltern in deren Haus einen eigenen Hausstand führen. Erforderlich ist jedoch, dass er mitbestimmender Teil des Haushalts ist und dort im Wesentlichen seine Freizeit verbringt.
Powered by Börsen-Handelssysteme