FG Kommentierung: Ersparte Überführungskosten bei der Berechnung des geldwerten Vorteils
In die Berechnung des geldwerten Vorteils der Arbeitnehmer aus der verbilligten Überlassung vom Arbeitgeber hergestellter Fahrzeuge sind auch ersparte Überführungskosten einzubeziehen.
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