FG Kommentierung: Erträge aus Internetauktionen bei eBay als gewerbliche Einkünfte
Der über Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 EUR bei den eBay-Auktionen eingestellt werden, ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen.
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