FG Kommentierung: Erwerbsobliegenheit bei Unterstützung des Lebenspartners
Auch bei Unterhaltsleistungen an den nichtehelichen Lebenspartner (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG) besteht eine generelle Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsempfängers, da die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden kann.
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