FG Kommentierung: Forderungserwerb ist kein Gestaltungsmissbrauch
Der entgeltliche Erwerb einer im Wert geminderten Gesellschafterforderung durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers ist kein Gestaltungsmissbrauch. Tilgungsleistungen sind damit keine verdeckte Gewinnausschüttungen, sondern einkommensteuerlich irrelevant.
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