FG Kommentierung: Gestaltungsmissbrauch bei Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Trotz einer typisierenden speziellen Missbrauchsregelung kann ausnahmsweise die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO zur Anwendung gelangen, wenn die Spezialvorschrift ihrerseits missbraucht wird.
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