FG Kommentierung: Gestaltungsmissbrauch durch Zwischenschaltung von Angehörigen
Die Veräußerung von Grund und Boden des landwirtschaftlichen Betriebs an die Ehefrau stellt einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO dar, wenn die Ehefrau im Vertrag zur Weiterveräußerung verpflichtet ist und der Vertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.
Powered by Reisesuchmaschine