FG Kommentierung: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Mietzinsen
Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2008 ist verfassungskonform und gilt auch für kurzfristige Nutzungsüberlassungen durch Unternehmen im In- und Ausland sowie bei Weitervermietung von Immobilien und erfasst Miet- und Pachtzinsen i. S. d. BGB.
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