FG Kommentierung: Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden wenn weiterer faktischer Geschäftsführer vorhanden
Ein Geschäftsführer haftet auch dann für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer GmbH, wenn ein abberufener Geschäftsführer weiter als Geschäftsführer auftritt. Die Haftung ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung.
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