FG Kommentierung: Hauptwohnung nahe der Arbeitsstätte schließt doppelte Haushaltsführung aus
Ein Arbeitnehmer unterhält keine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, wenn er neben seiner Zweitwohnung auch seine Hauptwohnung am Beschäftigungsort unterhält. Entscheidungserheblich war, dass die Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte nur gering war und der Arbeitnehmer seine Arbeit von dort in zumutbarer Fahrzeit erreichen konnte.
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