FG Kommentierung: Hinzuschätzung von Umsätzen durch Sicherheitszuschlag
Bei formellen und materiellen Buchführungsmängeln besteht dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis für das Finanzamt. Aufgrund gerichtlicher Schätzungsbefugnis kann jedoch eine geringere Hinzuschätzung als das Finanzamt zunächst vorgenommen hat, angemessen sein.
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