FG Kommentierung: Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer
Laut Niedersächsischem FG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle einer gemischten Nutzung teilweise abziehbar, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet ist und eine Aufteilung zumindest im Schätzungswege möglich ist. § 12 Nr. 1 EStG steht dem nicht entgegen.
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