FG Kommentierung: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Kündigung und Neueinstellung aller Arbeitnehmer
Die Kündigung sämtlicher Arbeitsverträge zum 31.12. und die Wiedereinstellung sämtlicher Arbeitnehmer ab dem 1.1. des Folgejahrs, wobei die Arbeitnehmer auf einen Teil des Barlohns verzichten und dafür Sachlohn erhalten, dient dem Zweck der Optimierung der Personalkosten durch Senkung der Sozialabgaben und ist daher nicht missbräuchlich.
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