FG Kommentierung: Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Bestehen einer Betriebsaufspaltung
Ein Besitzunternehmen übt eine gewerbliche Tätigkeit aus, welche einer erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegensteht. Für die personelle Verflechtung ist auf die Geschäfte des täglichen Lebens abzustellen.
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