FG Kommentierung: Keine Pensionsrückstellung bei einseitigem Widerrufsvorbehalt
Das FG Düsseldorf musste sich mit der steuerlichen Behandlung einer Pensionszusage befassen, die unter einem Vorbehalt stand, der es dem Arbeitgeber ermöglichte, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern.
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