FG Kommentierung: Keine Steuerbefreiung für "Eltern-Immobilie" bei Abriss und Neubau
Vererben Eltern oder Elternteile ihre Wohnimmobilie an Kinder, die die Immobilie wegen des sanierungsbedürftigen bzw. maroden Zustandes abreißen und neubebauen, können diese die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nicht in Anspruch nehmen.
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