FG Kommentierung: Keine umsatzsteuerliche Organschaft mit Nicht-Unternehmer
Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft können gem. § 2 Abs. 2 UStG nur Steuerpflichtige (Unternehmer) sein. Aus Art. 11 MwStSystRL kann kein Anspruch darauf hergeleitet werden, im Rahmen einer Mehrwertsteuergruppe mit einem Nicht-Unternehmer als „Organträger“ als nur ein Steuerpflichtiger behandelt zu werden.
Powered by Steuernachrichten