FG Kommentierung: Keine Versorgungsleistungen bei Übertragung einer lediglich gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
Wird ein Anteil an einer zwar gewerblich geprägten, jedoch der Sache nach nur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG gegen wiederkehrende Bezüge übertragen, können diese steuerlich nicht als Versorgungsleistungen behandelt werden, sondern stellen Anschaffungskosten (Kaufpreisrente) im Rahmen eines (teil)entgeltlichen Erwerbs dar.
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