FG Kommentierung: Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht nach Ansicht des FG Köln ab 1.1.2012 auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 EUR überschreiten.
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