FG Kommentierung: Leiharbeit: Regelmäßige Arbeitsstätte bei gleichbleibendem Einsatzort
Ein Leiharbeitnehmer, der nach arbeitsvertraglicher Regelung an wechselnden Orten eingesetzt werden soll, tatsächlich aber nur an einem einzigen Ort tätig wird, begründet dort eine regelmäßige Arbeitsstätte. Die zeitliche Betrachtungsweise („ex ante“ oder „ex post“) ist dabei wichtig.
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