FG Kommentierung: Nachweis der ortsüblichen Vermietungszeiten von Ferienwohnungen
Zur Berechnung der ortsüblichen Belegungstage sind die vom Statistischen Landesamt ermittelten Auslastungszahlen betreffend Ferienwohnungen im Belegenheitsort der Ferienwohnung zugrunde zu legen. Es ist hierbei nur die ortsübliche Auslastung der angebotenen Ferienwohnungen und nicht auf die insgesamt angebotenen Betten/Schlafgelegenheiten abzustellen.
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