FG Kommentierung: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
Veräußert der Steuerpflichtige eine bislang vermietete Immobilie, kann er Schuldzinsen, die nachfolgend weiterhin anfallen, weil der Veräußerungserlös nicht zur vollständigen Tilgung des zur Finanzierung des Objekts aufgenommenen Darlehens ausreicht, weiterhin als Werbungskosten absetzen.
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