FG Kommentierung: Sind Beratungskosten für eine Selbstanzeige als Werbungskosten abziehbar?
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten für die Erstellung einer Selbstanzeige können nach Ansicht des FG Köln ungeachtet ihres Zahlungszeitpunkts als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden, wenn sich die Selbstanzeige auf bis 2008 bezogene Kapitaleinkünfte bezieht. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für aktuelle Selbstanzeigen – und wird nun vom BFH auf den Prüfstand gestellt.
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