FG Kommentierung: Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Spenden können nach § 10b Abs. 1 EStG alternativ bis zur Höhe von 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 ‰ (ab VZ 2007: 4 ‰) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Was gilt bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr?
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