FG Kommentierung: Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer vermögensverwaltenden GbR
Die Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, ist regelmäßig als Sondervergütung zu qualifizieren, wenn sie gewinnunabhängig ausgestaltet ist und aufwandswirksam monatlich verbucht wird.
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