FG Kommentierung: Tatsächliche Verständigung über schwierig zu klärende Sachverhalte zulässig
Zweck der tatsächlichen Verständigung ist es, zu jedem Zeitpunkt des Besteuerungsverfahrens hinsichtlich bestimmter Sachverhalte, deren Klärung schwierig, aber zur Festsetzung der Steuer notwendig ist, den möglichst zutreffenden Besteuerungssachverhalt einvernehmlich festzulegen.
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