FG Kommentierung: Übernahme fehlerhafter Lohndaten
Übernimmt das Finanzamt bei der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung falsch übermittelte Lohndaten des Arbeitgebers, obwohl der Steuerbürger seinen Lohn korrekt erklärt hat, darf der Steuerbescheid nach Ansicht des Niedersächsischen FG später nicht im Wege des § 129 AO geändert werden.
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