FG Kommentierung: Umfang und Grenzen einer freiberuflichen Heilpraktikertätigkeit
Ein ausgebildeter Heilpraktiker, der zu betreuenden Personen mit seinem Unternehmen betreutes Wohnen als Gesamtleistung anbietet, wozu auch Einzelgespräche mit den Betreuten gehören, ist gewerblich tätig. So hat das FG Köln entschieden.
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