FG Kommentierung: Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen
Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schuldet der Bauträger in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 1 und 2 UStG solange die Umsatzsteuer, bis er diese an den Bauunternehmer gezahlt hat.
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