FG Kommentierung: Unbeschränkte Steuerpflicht bei überwiegendem Aufenthalt ohne Familie in China
Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Das FG Baden-Württemberg bezog Stellung.
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