FG Kommentierung: Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt
Besteht die Gegenleistung für die Übertragung von GmbH-Anteilen in einer Geldforderung und hat der Veräußerer eine Forderungsabtretung an Erfüllungsstatt akzeptiert, ist als Veräußerungspreis der Nennwert der Kapitalforderung gegen den Käufer anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die einen höheren oder niedrigeren Wert begründen.
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