FG Kommentierung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei sog. Parallelimporten
Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten stets gesondert in die Provision bzw. Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen müssen, sodass im vom FG Nürnberg entschiedenen Fall keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt.
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