FG Kommentierung: Versäumte Einspruchsfrist durch fehlerhafte E-Mail-Adressierung
Es liegt im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen, eine E-Mail auch an die richtige E-Mail-Adresse der Behörde zu versenden und die Adressierung frei von Schreibfehlern vorzunehmen. Das Risiko einer fehlgeschlagenen Übermittlung trägt der Absender.
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