FG Kommentierung: Vorabverwaltungsgebühr als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
Eine in 2007 geleistete Vorabverwaltungsgebühr zählt nicht zu den Anschaffungskosten und ist als Werbungskosten im Veranlagungszeitraum der Zahlung abziehbar. Bei einem über 30 Jahre laufenden Anlageprogramm liegt auch kein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) vor.
Powered by Suchmaschinenoptimierung