FG Kommentierung: Wegfall der Verlustvorträge bei Anteilsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge
Unter § 8c KStG fallen alle rechtsgeschäftlichen entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragungen, damit auch Anteilsübergänge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
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