FG Kommentierung: Wegfall des Kindergeldanspruchs nach Abschluss eines Erststudiums
Für ein volljähriges Kind, das ein Erststudium mit dem Bachelor-Studium abgeschlossen hat und während seines Promotionsstudiums einer Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden nachgeht, kann kein Kindergeld gezahlt werden. Die Neuregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist verfassungsgemäß.
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