FG Kommentierung: Zinsanteil in vertraglich unverzinslichen Kaufpreisraten
Verkaufen die Eltern einem Kind ein Grundstück und vereinbaren sie als Gegenleistung lang laufende Kaufpreisraten, die in der Summe nicht den Verkehrswert des Grundstücks erreichen, ist aus diesen Raten ein Zinsanteil heraus zu rechnen, den die Eltern als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern haben.
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