FG Münster: Abgeltungsteuer bei von Familienstiftung gehaltenen KG-Anteilen
Das FG Münster hat entschieden, dass der (im Regelfall günstigere) Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent auch dann auf Kapitalerträge anzuwenden ist, wenn die Gläubiger ihre Gesellschaftsanteile an der Schuldnerin auf eine Familienstiftung übertragen haben.
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