FG Münster: Bestandskräftige Steuerberaterprüfung trotz Verfahrensfehler nicht änderbar
Auch wenn bei einer mündlichen Steuerberaterprüfung ein Verfahrensfehler vorliegt: Ist der Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung erst einmal bestandskräftig, ist er auch nicht mehr änderbar.
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