FG Münster: Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen
Nachzahlungszinsen sind zu erlassen, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für die nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat. So entschied das FG Münster.
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