FG Münster: Energielieferungen sind keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung
Das FG Münster hat entschieden, dass durch den Vermieter an den Mieter erbrachte Energielieferungen nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung anzusehen sind. Es handelt sich um steuerpflichtige Hauptleistungen.
Powered by Stromvergleich