FG Münster: Entschädigungen an Verwaltungsratsmitglieder für Zeitaufwand
Das FG Münster hat entschieden, dass an Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand - im Gegensatz zu an ehrenamtliche Richter gezahlten Entschädigungen für Zeitaufwand – steuerpflichtig sind.
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